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French

ID: <

10.7202/017017ar

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DOI: <

10.7202/017017ar

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La réaction sociale à la délinquance juvénile : Une analyse stigmatique

Abstract

JUGENDKRIMINALITÄT UND SOZIALE REAKTIONDas Ziel dieser Untersuchung besteht darin, den Prozess der sozialen Reaktion auf die Jugendkriminalität aufzuzeigen, so wie die Entscheidungskriterien, die von den Verantwortlichen gebraucht werden, um die Jugendlichen zu stigmatisieren. Von der nachweisbaren und amtlichen Delinquenz-ziffer ausgehend, geht es vor allem darum, dem Verlauf dieser Kriminalität im System der sozialen Ordnung zu folgen, so wie sie von der Öffentlichkeit, der Polizei und den Justizbehörden ausgeübt wird.Das Material umfasst die aufgedeckte Kriminalität (gemessen mit Hilfe des Fragebogens von Nye und Short), die der Polizei bekannt gewordene De-linquenz und die Entscheidungen der Polizeibeamten und Richter im Hinblick auf die kriminellen Ereignisse. Das Material wurde in fünf verschiedenen Wbhnquartieren von Montreal gesammelt, die fünf verschiedene soziale Stra-tifikationsebenen aufweisen.Die Analyse der Kriminalität hat ergeben, dass die Untersuchungsobjekte des Arbeitermilieus eher prädestiniert sind, in das System der Jugendgerichtsbehörden zu geraten, besonders wenn es sich um Vermögensdelikte handelt, in Fällen der gemeinsamen Zusammenrottung und in Fällen von Familien und Sexualfehlverhaltens. In gehobeneren Schichten drücken sich Aggressivität und Auflehnung durch Fehlverhalten mit dem Automobil und durch Vandalismus aus.Was den Ursprung der sozialen Reaktion angeht, so findet beim Modus des Eintritts in das System der Jugendgerichtsbarkeit eine Umwälzung statt : der Bürger meldet Delikte gegen seine eigene Person oder sein Eigentum und der Polizeibeamte vermerkt Delikte, die gegen die öffentliche Ordnung wirken.Der Reaküonsmodus der Polizei stellt sich so dar : der Jugendliche wird den Eltern zugeführt, wenn es sich um eine Auflehnungsdelinquenz handelt, die von Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren bandenmässig begangen worden ist. Er wird hingegen dem Gericht zugeführt, wenn es sich um ein von einem Bürger gemeldeten Rückfallsdelikt schwerer Natur handelt. Was diese gerichtliche Zuführung betrifft, so wird der Jugendliche in der Zelle behalten, wenn er rückfällig ist, oder er erhält Auflagen, wenn er zum ersten Mal delinquiert hat.Das gerichtliche Vorgehen bevorzugt besondere Massnahmen im Falle der Zusammenrottung und Auflehnung und keinerlei Massnahmen (Aufschub des Entscheids ohne Angabe des Termins), wenn es sich um Gewaltdelikte und Diebstahl handelt, die von Jugendlichen aus dem Arbeitermilieu begangen worden sind. Die Einweisung in eine Anstalt wird einem Rückfälligen für ein Delikt ernsthafterer Natur auferlegt, nicht hingegen in Fällen harmloser Delikte, wo der Jugendliche lediglich überwacht wird (milieu ouvert). In diesen Fällen werden Resozialisierungsmassnahmen engewendet, wenn der Jugendliche sich in Untersuchungshaft befunden hat, oder er wird mit einer Busse bestraft, wenn er nur die Auflage, vor Gericht zu erscheinen, erhalten hat.Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die Merkmale deliktischer Erscheinungen weitaus wichtiger sind als die sozio-ökonomische Herkunft der Betreffenden, was die Entscheidung der Behörden angeht. Jedoch beeinflusst das sozio-ökonomische Milieu den Eintritt in das System der Jugendgerichtsbarkeit und die gerichtliche Entscheidung selbst. Jugendliche aus dem Arbeitermilieu werden mit weniger Aufmerksamkeit behandelt als die aus gehobenen Schichten ; der Aufschub des Entscheids ohne Angabe des Termins ist im Arbeitermilieu gebräuchlicher, und die Busse oder die Resozialisierung in der offenen Anstalt findet eher Anwendung für Delinquenten der oberen sozialen Schichten. Im ganzen gesehen, ist der freie Entscheidungsraum ziemlich begrenzt, was bedeutet, dass in der Mehrzahl der Fälle die Entscheidungen einzig und allein durch die Deliktsmerkmale bestimmt sind. Dieser freie Entscheidungsraum ist begrenzt, was die polizeiliche und gerichtliche Auswahl der besonderen Massnahmen betrifft, er ist hingegen gross, wenn der Richter zwischen Aufschub und besonderen Massnahmen wählen kann. Die Evolution des Deliktes im Jugendgerichtssystem unterstreicht frühere Urteile durch einen Prozess der Verschärfung, was zur Folge hat, dass Jugendliche aus den Arbeiterschichten unverhältnismässig mehr bestraft werden.Als Konklusion kann gesagt werden, dass die Delinquenz im jugendlichen Alter ein weitverbreitetes Phänomen ist, dass aber nur eine Minderheit der Delikte in das Jugendgerichtssystem dringen. Die Entscheidungskriterien sind sozio-ökonomischer Natur, aber häufiger in Zusammenhang mit der Vergangenheit des Rechtsbrechers und der Art des Delikts zu sehen.

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