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Article

German

ID: <

10993/45907

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DOI: <

10993/45907

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Where these data come from
Film support schemes and European Law - an overview

Abstract

Bei der Betrachtung des Rechtsrahmens innerhalb dessen Filmfördersysteme in Europa ausgestaltet werden können, ist auch der Blick ins EU-Recht notwendig. Zwar spielt wegen der kulturellen Komponente bei der Filmförderung innerhalb der EU im Wesentlichen die mitgliedstaatliche Regulierungskompetenz eine Rolle, jedoch gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte im EU-Recht, die teilweise sehr intensive Vorgaben machen, die von den Mitgliedstaaten zu beachten sind und damit deren Kompetenz und Gestaltungsspielraum begrenzen. Der Beitrag, der auf einem Vortrag beim UFITA-Symposium „Aktuelle Rechtsfragen der deutschen und europäischen Filmförderung“ am 28.6.2019 am Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) in München basiert, gibt einen Überblick zu diesen Rahmenbedingungen. Der Beitrag gibt zunächst einen ersten Überblick zu den unterschiedlichen Regelungen, die relevant sind. Anschließend werden Teilbereiche etwas genauer dargestellt. Die Bedeutung der Grundrechte und Grundfreiheiten, die einerseits die Rechtsposition der Filmemacher und -produzenten stärkt und vor staatlichen Eingriffen schützen, andererseits einen unverfälschten Wettbewerb im EU-Binnenmarkt ermöglichen sollen, ist auf einer ersten Ebene besonders hoch. Daneben sind aber weitere primärrechtliche Aspekte wie insbesondere die Strukturprinzipien und die Aufteilung der Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten relevant, um zu verstehen, warum es auch auf EU-Ebene eigene Filmförderung geben kann. Im Fokus der Darstellung steht seiner Bedeutung entsprechend das EU-Wettbewerbsrecht und hier insbesondere das Beihilfenrecht, das die mitgliedstaatlichen Möglichkeiten bei der Förderung von Filmvorhaben klar umreißt. Dies gilt vor allem, weil die Kommission in ihrer Prüfungspraxis Leitlinien entwickelt hat, die in der so genannten „Kinomitteilung“ festgehalten sind und an denen sich die Mitgliedstaaten zu orientieren haben. Nach der Präsentation dieser Kommissionsmitteilung wird noch kurz auf die Rechtsprechung des Gerichts der EU zum deutschen Filmförderungsgesetz eingegangen. Vor dem abschließenden Fazit werden Bezüge im sonstigen EU-Sekundärrecht, wie insbesondere in der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in der jüngst novellierten Fassung, die auch für die Förderung europäischer Filmwerke eine wichtige Weiterentwicklung darstellte, aufgezeigt. Der Beitrag kann dabei nur einen groben Überblick zeichnen, soll aber durch den Gesamtblick verdeutlichen, warum das EU-Recht von so erheblicher Bedeutung auch bei der Filmförderung ist.

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