Article
German, English
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oai:doaj.org/article:0ff7eceb18cd4c7fb2f061c6a3e7e0fa>
Abstract
Die Triage muss parlamentsgesetzlich geregelt werden. Das folgt aus dem Beschluss des BVerfG vom 16.12.2021 (1 BvR 1541/20). Das Gericht hat zwar explizit nur entschieden, dass der Gesetzgeber eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung in einer Triage-Situation ausschließen muss. Allerdings wird sich eine darauf gerichtete Regelung nur in ein allgemeines Triage-Gesetz sinnvoll einpassen lassen. Außerdem lässt sich auch im Lichte der Gründe des Beschlusses gleichsam extrapolieren, dass eine umfassend angelegte Triage-Gesetzgebung jedenfalls für den Pandemiefall verfassungsrechtlich geboten ist.