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oai:doaj.org/article:c8f204b337b24f1e883df5d20a1292c9

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Sexualverbrechen sind nicht grenzüberschreitend

Abstract

Pünktlich zum Internationalen Frauentag am 8. März 2022 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgelegt. Auch wenn der Inhalt der Richtlinie politisch wünschenswert ist, hat die EU hierfür nicht die Kompetenz, da Vergewaltigungen (und Femizide) keine grenzübergreifende Kriminalität darstellen. Vor diesem Hintergrund dürfte die Bundesrepublik der Vergewaltigungs-Vorgabe in Art. 5 des Richtlinien-Entwurfs nicht zustimmen, will sie nicht die Vorgaben aus dem Lissabon-Urteil des BVerfG ignorieren.

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